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Der Kleine Nazareno – Verein für Gerechtigkeit und Menschenwürde in Brasilien e.V.
Gegründet: 1994
Website besuchenDer Kleine Nazareno – Verein für Gerechtigkeit und Menschenwürde in Brasilien e.V. unterstützt die Arbeit mit Straßenkindern in Fortaleza, Recife und Manaus, Brasilien, sowie die Familien dieser Kinder. Zu diesem Zweck arbeitet der Verein mit der brasilianischen Partnerorganisation „Associação Beneficente o Pequeno Nazareno“ (OPN) zusammen. Die Partnerorganisation betreibt zwei Kinderdörfer in Maranguape (Fortaleza) und in Itamaracá (Recife) mit Wohnhäusern, Schul- und Freizeiträumen sowie ein Stadthaus in Manaus. Ermöglicht werden die Projekte unter anderem durch Kinderpatenschaften.
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Der Organisation Der Kleine Nazareno – Verein für Gerechtigkeit und Menschenwürde in Brasilien e.V., Löningen, wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Der Verein ist förderungswürdig.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt der Verein wie folgt:
Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden hinreichend wirksam wahrgenommen.
Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, überwiegend sachlich und offen.
Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab niedrig („niedrig“ = unter 10%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
Die von der Organisation gezahlten Vergütungen berücksichtigen den Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen.
Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.
In Anbetracht der Größe des Vereins und der Übersichtlichkeit der Jahresrechnung hält das DZI abweichend von den Bestimmungen des Spenden-Siegel-Standards Nr. 6.b Ziffer (1) die jährliche Prüfung der Rechnungslegung durch eine Steuerberatungsgesellschaft bis auf Weiteres für ausreichend (ein weiterer Prüfer ist nicht erforderlich). Das DZI macht diesbezüglich von der in den Leitlinien vorgesehenen Ausnahmeregelung Gebrauch (Verfahrensregelung Nr. 5).
Alle Angaben beziehen sich auf das zuletzt gemeldete Geschäftsjahr.
Jeder Einkauf bei unseren Partnershops generiert eine kleine Spende für dein unterstütztes Projekt.
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