Dem Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (BVKM), Düsseldorf, wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Der Verein ist förderungswürdig.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt der Verein wie folgt:
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Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
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Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen.
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Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, sachlich und offen.
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Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab angemessen („angemessen“ = 10% bis unter 20%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
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Die von der Organisation gezahlten Vergütungen berücksichtigen den Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen.
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Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
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Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.
Bei folgendem Sachverhalt macht das DZI dauerhaft von der in der Verfahrensregelung Nr. 5 der Spenden-Siegel-Leitlinien vorgesehenen Ausnahmeregelung Gebrauch:
Die Mitgliederversammlung des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. tritt nur alle zwei Jahre zusammen. Gemäß Spenden-Siegel-Standard Nr. 2.b Ziffer (2) muss die Mitgliederversammlung grundsätzlich mindestens einmal jährlich zusammentreten. Da der Bundesausschuss in den Zwischenjahren den Jahresbericht und den Jahresabschluss feststellt so-wie über die Entlastung des Vorstands beschließt, sieht das DZI die im Rahmen des Spenden-Siegels erforderliche Aufsicht dennoch als gegeben an.